Die Hessische Landeregierung hat die zuletzt bis 9. Mai geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKaBeV) grundsätzlich bis zum 30. Mai verlängert. Einzige Änderung für den Sport: die maximale Anzahl von Personen aus zwei Haushalten (vorher max. fünf Personen aus zwei Haushalten) wurde gestrichen. Auf den Tennisbetrieb hat die neue Landesverordnung daher praktisch keine neuen Lockerungen. Ausnahmen gibt es seit dem 9. Mai aber für vollständig Geimpfte und Genesene durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.
Folgend die wichtigsten Fragen im Überblick:
Was gilt grundsätzlich für den Tennisbetrieb?
Bis zum 30. Mai gelten weiterhin die zuletzt geltenden Bestimmungen und darüber hinaus:
WICHTIG: Die vorangegangenen Regelungen gelten erst, nachdem im Landkreis an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 erreicht wurde. Andernfalls gelten weiterhin die Regelungen der "Bundesnotbremse"!
Welche Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene?
Mit Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung am 9. Mai gelten für vollständig Geimpfte sowie Genesene die Kontaktbeschränkungen sowohl bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 („Bundesnotbremse“) als auch unter 100 (Landesverordnung) nicht mehr. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen.
Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln gelten nach wie vor. Geimpfte und genesene Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen? Welcher Nachweis ist mitzuführen?
Wie geht es mit der Team-Tennis-Runde weiter?
Aktuell ist der Start für die Team-Tennis-Runde für Anfang Juni angedacht. In dieser Woche beraten Präsidium und Erweiterter Sportausschuss mit der Politik, inwieweit dieses Ziel erreicht werden kann und wenn ja, unter welchen Rahmenbedingungen.
Wir werden noch diese Woche gesondert zur Medenrunde informieren.